Hinsichtlich möglicher Windräder bei Neuses wird seitens der Gegner oft das folgende Argument bemüht: Die Windgeschwindigkeit der ausgewiesenen Windvorrangfläche sei mit 5,75 m/s zu gering für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen, optimal wären stattdessen 12 m/s.
Ein Blick in die Studien des Fraunhofer ISE zu den Gestehungskosten erneuerbarer und konventioneller Energien (Fraunhofer ISE 2021) zeigt, dass es sich bei dieser Behauptung um eine massive Irreführung handelt. Die von den Gegnern genannte Windgeschwindigkeit ist auf dem Festland generell nicht zu erreichen! Für Onshore-Anlagen kann nicht mehr als 7,8 m/s veranschlagt werden – und auch das nur an Top-Küstenstandorten. Im Inland liegt die Grenze eher bei 6,4 m/s. Die hochgepriesenen Windgeschwindigkeiten von über 10 m/s werden selbst Offshore nur an besten Standorten mit großer Küstenentfernung erreicht.
Dennoch sind die Gestehungskosten für Onshore-Anlagen – auch für die bislang in Neuses festgehaltenen Parameter – niedriger als die für Offshore-Anlagen oder konventionelle Kraftwerke. Der Grund ist einfach: Den höheren Offshore Erträgen stehen auf See wesentlich höhere Investitions- und Wartungskosten gegenüber. Gleichzeitig ist Windkraft – unabhängig vom Standort – generell immer noch günstiger und rentabler als fossile Energieträger oder gar Kernkraft.
Wie zu erwarten, liegt die Windgeschwindigkeit in der ausgewiesenen Windvorrangfläche also entgegen anhaltender Desinformation sehr wohl im rentablen und vor allem auch sinnvollen Bereich. Weitergehende Details zu dem Thema können dem betreffenden Faktencheck auf der Website des ESF www.windenergie-freigericht.de entnommen werden.

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