Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Freigericht erhebt keine Straßenbeiträge und erlässt keine Straßenbeitrags- satzung. Die Straßenbeitragssatzung vom 19.3.2015 tritt außer Kraft am 1.4.2020.
Begründung:
Grundhafte Erneuerungen von Gemeindestraßen kommen nicht nur den Anwohnern zugute und sollten daher aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert werden. Die Last wird so auf mehr Schultern gerechter verteilt.
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