Herbizidfreies Freigericht

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Freigericht verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden (wie z. B. mit dem Wirkstoff Glyphosat). Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

  1. Private Unternehmen, die Aufträge von der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Herbizidverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
  2. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
  3. Gemeindliche Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
  4. Es wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u. a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Sachverhalt:

Der Antrag ist im Planungs-, Struktur- und Umweltausschuss zu beraten. Dazu sind die örtlichen Landwirte als Betroffene einzuladen.
Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs (http://www.pan-germany.org/download/Glyphosat-Broschuere_2014.pdf, S. 21 ff).

  1. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz undHessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen (Siehe http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/704- 13(B).pdf?__blob=publicationFile&v=3).
  2. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten genommen. Die Gemeinde Freigericht nimmtdieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
  1. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den Insektenschwund und den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen. Im Oktober 2017 wurde das Ergebnis einer Langzeitstudie publiziert, nach der sich die Insektenpopulationen in Deutschland seit 1989 um dramatische 75 Prozent reduziert haben.
  2. Die Bundesregierung hat zuletzt auf europäischer Ebene leider einer Verlängerung der Glyphosat-Zulassung zugestimmt. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde Freigericht als lokaler Akteur ihren Handlungsspielraum ausnutzt.

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